Kurzarbeitergeldabrechnung

 

Sobald in einem Betrieb Kurzarbeit anfällt, ist die Erstellung der korrekten und der gesetzlichen Erfordernissen genügenden Lohnabrechnung recht kompliziert. Die Anforderungen sind sehr umfassend (z. B. korrekte Stundenaufzeichnungen) und Änderungen oft kurzfristig zu beachten.

 

Unser erfahrenes und hochqualifiziertes Team übernimmt für Sie die komplette Kurzarbeitergeldabrechnung mit allen Nebenarbeiten.

 

Dazu gehören im Einzelnen:

  • Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung für die Mitarbeiter.
  • Berechnung des Kurzarbeitergeldes im Kalendermonat.
  • Zur Ermittlung des Kurzarbeitergeldes wird zuerst das Bruttosoll- und Bruttoistentgelt ermittelt. Aus diesen Beträgen ergeben sich aus der amtlichen Tabelle das pauschalierte Nettosoll- und Nettoistentgelt. Die Differenz daraus ist das Kurzarbeitergeld.
  • Ermittlung des fiktiven Entgeltes (80 % der Differenz zwischen dem Bruttosoll- und Istentgeltes) zur Berechnung der korrekten Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Erstellung des monatlichen KUG-Antrages für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes sowie der dazugehörigen Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit.
  • Erstellung der monatlichen KUG-Abrechnungsliste als Anlage zum Leistungsantrag.