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Aktuelles:

Auszahlung einer Abfindung kann steuerwirksam verschoben werden

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Auszahlung einer Abfindung allein aus steuerlichen Gründen in das nächste Jahr verschieben. mehr

LOHN-ART KG
Uferstr. 4

24536 Neumünster 

Tel.:        04321 / 55 60 736
Fax:        04321 / 55 60 738
E-Mail:   info(at)lohn-art.de
Internet:  www.lohn-art.de

Hinweis:

LOHN-ART führt ausschließlich Tätigkeiten aus, die im erlaubten Rahmen des §6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG liegen.

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