Aktuelles: Neuerungen im Meldeverfahren - Tätigkeitsschlüssel wird neunstellig
Der bisherige fünfstellige Tätigkeitsschlüssel wird zum 1. Dezember 2011 auf neun Stellen erweitert. Damit soll den veränderten Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt Rechnung getragen werden. In der modernen Arbeitswelt ist die Unterscheidung zwischen Arbeiter- und Angestelltenberufen nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus sind viele Berufsfelder und -gruppen in den Beschäftigungsverhältnissen hinzugekommen. Durch die vom Gesetzgeber eingeleitete weitaus differenziertere Bestimmung der Tätigkeit erhält die Bundesagentur für Arbeit eine präzisere Datengrundlage. Sie kann so Entwicklungen am Arbeitsmarkt besser analysieren.
Aufbau des neuen Tätigkeitsschlüssels
Die ersten fünf Stellen sind für die ausgeübte Tätigkeit vorgesehen. An der sechsten Stelle wird der höchste allgemeinbildende Schulabschluss angegeben. Die siebte Stelle bildet die Angabe über den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers. Das achte Feld ist nur für Zeitarbeitsunternehmen mit der Erlaubnis für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vorgesehen, die an dieser Stelle den Einsatz als Zeitarbeiter verschlüsseln. In der neunten Stelle wird die Vertragsform (Vollzeit oder Teilzeit, befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis) gemeldet.
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Ihre Aniko Nemes